Interessen und Perspektiven von niedergelassenen Psychotherapeut*innen sichern
Wir setzten uns für eine angemessene und bedarfsgerechte Vergütung ein und stellen uns deshalb gegen die Honorarkürzungen und die geplanten Einschnitte im Zuge des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes. Zentrale Forderungen sind der Erhalt der extrabudgetären Vergütung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Versorgung. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung muss durch eine stabile und planbare Vergütung sichergestellt werden. Die gegenwärtigen gesundheitspolitischen Entwicklungen gefährden die Existenz vieler niedergelassener Kolleg*innen und betreffen unmittelbar unsere Patient*innen. Die aktuellen Entwicklungen führen zu einer Verstärkung bereits bestehender Versorgungsdefizite, insbesondere betrifft dies den ländlichen Raum.
Arbeiten in der Niederlassung setzt voraus, dass Sicherheit bezüglich der Erfüllung rechtlicher Anforderungen besteht, um dies zu erreichen sind Erweiterungen in der Rechtberatung der Psychotherapeut*innen notwendig. Dazu gehört eine zeitnahe Unterstützung bei rechtsrelevanten Anliegen, aber auch ein bedarfsorientiertes und kontinuierliche Beratungs-, Informations- und Fortbildungsangebot der Kammer.
Bürokratische Belastungen im Berufsalltag müssen nachhaltig reduziert werden, auch
Zusätzliche Belastungen durch unverhältnismäßige bürokratische Anforderungen stehen einer qualitativ hochwertigen und kontinuierlichen Patient*innenversorgung entgegen und sind daher auf ein notwendiges Maß zu begrenzen. Eine konsequente Entbürokratisierung ist erforderlich, um zeitliche und personelle Ressourcen stärker auf die unmittelbare Versorgung und Behandlung zu fokussieren.
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie fördern – starke Vertretung in den Kammergremien
Um die prekäre Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen gemäß dem tatsächlichen Versorgungsbedarf abzubilden, bedarf es gezielter struktureller Anpassungen. Diese müssen sowohl die Besonderheiten in der Praxisführung als auch die spezifischen Erfordernisse der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie angemessen berücksichtigen.
Eine eigenständige Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie eine leistungsgerechte und strukturell abgesicherte Vergütung des systemisch bedingten Mehraufwands, insbesondere der regelhaften Einbeziehung von Bezugspersonen in den Behandlungsprozess sowie die zeitintensiven Koordinations- und Vernetzungsleistungen, sind zwingend erforderlich.
Darüber hinaus müssen Ermächtigungen und Sonderbedarfszulassungen gezielt eingesetzt werden, um insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen bestehende Versorgungsdefizite wirksam zu beheben und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen kontinuierlich zu sichern.
Wir setzen uns in allen Gremien auf Landes- und Bundesebene für eine bedarfsgerechte Planung, angemessene Rahmenbedingungen und eine adäquate Vergütung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ein.
Ebenso entscheidend ist jedoch die berufspolitische Vertretung innerhalb der Kammer. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen müssen in den relevanten Kammergremien angemessen repräsentiert sein, um die spezifischen Belange dieses Versorgungsbereichs einbringen zu können und die Versorgungspraxis verlässlich mitgestalten zu können.
Zukunft des Nachwuchses sichern!
Ziel ist es die Kammerpolitik nicht nur für, sondern gemeinsam mit den jungen Kolleg*innen zu gestalten. Dazu gehört, dass wir uns gemeinsam mit PiA und PtW, kontinuierlich und aktiv für die Verbesserung der Bedingungen in Aus- und Weiterbildung einsetzen. Wir unterstützen Psychotherapeut*innen in Ausbildung bei der nachhaltigen Verbesserung ihrer seit langem prekären Ausbildungs- und Beschäftigungssituation und setzen uns nachdrücklich für eine angemessene, leistungsgerechte Vergütung ein.
Zudem ist eine nachhaltige und ausreichende Finanzierung der fachpsychotherapeutischen Weiterbildung im ambulanten wie im stationären Bereich erforderlich, um die berufliche Zukunft des psychotherapeutischen Nachwuchses sowie die langfristige Versorgungssicherheit der Patient*innen zu gewährleisten. Die Finanzierung der Weiterbildung muss geklärt werden, damit der Nachwuchs gesichert wird.
Zusätzlich bedarf es verbesserter beruflicher Perspektiven für Psychotherapeut*innen, die bereits vor Beginn einer Weiterbildung ansetzen und auch eigenständige Tätigkeitsfelder unabhängig von einer Weiterbildung eröffnen. Dafür braucht es ein breites definiertes psychotherapeutisches Tätigkeitsspektrum, welches in der Kammerarbeit Berücksichtigung findet Die angemessene Beteiligung von PiA, PtW sowie jungen Psychotherapeut*innen in den Gremien der Kammer ist dabei selbstverständlich, um die Weiterentwicklung des Berufsstandes gemeinsam mit dem Nachwuchs verantwortungsvoll zu gestalten.
Die Arbeitsbedingungen der angestellten KollegInnen verbessern
· angemessene Eingruppierung angestellter Psychotherapeut*innen im klinischen und institutionellen Bereich
· gleiche Befugnisse bei äquivalenter Qualifikation
Angestellte Psychotherapeut*innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Versorgungsangebotes für psychisch erkrankte Menschen. Bereits heute zeigen sich im stationären Versorgungsbereich zu geringe Personalkapazitäten, was zu einem strukturbedingten Versorgungsengpass in den Einrichtungen führt. Trotz facharztäquivalenter Aus- und Weiterbildung sind Psychotherapeut*innen im klinischen und institutionellen Bereich weiterhin mit Herausforderungen im Hinblick auf die tariflichen Rahmenbedingungen und den beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten konfrontiert. Angestellte Psychotherapeut*innen übernehmen neben der unmittelbaren Patientenversorgung, auch fachliche, organisatorische und leitende Aufgaben mit hoher Verantwortung. Diese tatsächlichen Tätigkeitsanforderungen werden tariflich und strukturell bislang nicht ausreichend abgebildet. Eine angemessene Vergütung muss der Qualifikation und Verantwortung entsprechen. Wir setzen uns für eine konsequent facharztanaloge Eingruppierung angestellter Psychotherapeut*innen ein.
Zur nachhaltigen Sicherstellung der stationären und teilstationären psychotherapeutische Versorgung sind verbindliche und bedarfsgerechte Mindestpersonalvorgaben erforderlich. PiA leisten einen wesentlichen Beitrag zur Versorgung, werden aber in den Stellenplänen nicht erfasst und meist nur gering vergütet. Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen für die PtW ist nicht geregelt. Die psychotherapeutische Fachkompetenz stellt einen zentralen Bestandteil multiprofessioneller Behandlungskonzepte dar und muss in der Personalbemessung strukturell verankert und angemessen berücksichtigt werden, um ein adäquate Versorgungsqualität langfristig sicher zu stellen.
Verfahrens- und Methodenvielfalt erhalten
Die Vielfalt an Verfahren und Methoden ist ein zentraler Qualitätsfaktor in der psychotherapeutischen Versorgung. Patient*innen weisen unterschiedliche Bedarfs- und Problemlagen auf und benötigen daher differenzierte psychotherapeutische Verfahren und Methoden, damit die individuelle Entwicklung bestmöglich unterstützt werden kann.
Wir befürworten eine wissenschaftliche Fundierung, die sowohl quantitative als auch qualitative Forschungsansätze einbezieht. Um diese Vielfalt langfristig zu sichern, ist es entscheidend, den Zugang zu unterschiedlichen Verfahren und Methoden zu erleichtern, auszubauen und weiterzuentwickeln.
In den Gremien der Kammer setzen wir uns auch weiterhin für Reformen in der Aus-, Fort- und Weiterbildung ein, die allen wissenschaftlich fundierten Verfahren und Methoden gleichermaßen gerecht werden. Dabei treten wir für die Gleichwertigkeit der anerkannten Verfahren ein, um gemeinsam ein differenziertes und individualisiertes Behandlungsangebot für Patient*innen zu gewährleisten.
Erhalt und Stärkung der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie
Zum Erhalt der psychotherapeutischen Vielfalt gehört für uns auch die Stärkung und der Erhalt einer eigenständigen tiefenspsychologisch fundierten Psychotherapie. Wir sehen uns als Interessensvertretung der PP und KJP mit dieser Vertiefungsorientierung und bringen dies auch durch die Zusammensetzung unserer Wahlliste zum Ausdruck. Unser Anspruch ist es die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie auf Augenhöhe mit weiteren wissenschaftlich fundierten Verfahren zu vertreten und den Erhalt als eigenständiges Verfahren in der Fort- und Weiterbildung zu sichern. Wir fordern zudem eine ausgewogene Besetzung der Kassensitze, auch unter Berücksichtigung der spezifischen Behandlungsdauer von TP-Verfahren.
Stärkung von Diversität und Kultursensibilität
Wir setzen uns dafür ein, dass Diversität und Kultursensibilität in der psychotherapeutischen Praxis gelebt werden können. In unserem berufspolitischen Engagement wirken wir struktureller Diskriminierung und Stigmatisierung entgegen, mit dem Ziel, chancengerechte und sichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu schaffen – insbesondere auch in gesellschaftlich unsicheren Zeiten. Ein zentrales Anliegen ist dabei die Sichtbarkeit von Diversität und unterschiedlichen Kulturen innerhalb des Berufsstandes zu fördern. Damit dies erreicht werden kann, setzten wir uns in der Kammer für spezifische Beratungs-, Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten ein. Wir setzen uns weiter dafür ein, dass entsprechende Partizipationsmöglichkeiten geschaffen werden, damit Rahmenbedingungen entstehen, die es ermöglichen Vielfalt in der Psychotherapie zu leben.
Zur Situation der Qualitätssicherung der ambulanten Psychotherapie
Die Gewährleistung guter Qualität ist seit jeher ein Anliegen der ambulanten Psychotherapie.
Supervision, Intervision, Qualitätszirkel, Gutachterverfahren oder Basisdokumentationsysteme
gehören schon immer zum bewährten Instrumentarium. Die jüngere Sozialgesetzgebung hat hier allerdings Impulse gesetzt, die wir sehr kritisch sehen. Sie fordert eine umfassendere Berücksichtigung der Patientenperspektive und eine stärker datenbasierte Qualitätsmessung (Richtline zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung, DeQS-RL). Dies sind grundsätzlich berechtigte Anliegen. Das bislang vom Gemeinsamen Bundesausschuss und dem Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hierzu vorgelegte Konzept pervertiert allerdings die Grundzüge einer funktionalen QS. Die hier mit großem Zeitverzug erhobenen Daten haben keinen Einfluss auf laufende Therapien, sollen Einrichtungsvergleiche ermöglichen und verschlechtern durch Risikoselektion die Versorgung. Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Kammern dieser Entwicklung fachlich und politisch entgegentreten. Mittlerweile liegen aus der Profession heraus entwickelte Ansätze vor, die gefördert und vertreten werden sollten. Funktionale Qualitätssicherung unterstützt Patienten und TherapeutInnen, ist unbürokratisch in den Praxisalltag zu integrieren und muss adäquat vergütet werden. Qualitätssicherung buttom up, nicht top down.
Eine wirksame Interessenvertretung für Psychotherapeut*innen nach innen und außen
Eine effektive Kammerpolitik richtet sich konsequent an den Interessen ihrer Mitglieder aus und vertritt diese sowohl innerhalb der Profession als auch gegenüber externen Akteur*innen. Voraussetzung hierfür sind transparente und nachvollziehbare Strukturen, die Partizipation fördern und institutionelle Prozesse verständlich machen.
Für die Sicherstellung eines reibungslosen und qualitätsgesicherten Praxisbetriebs ist der Abbau unverhältnismäßiger bürokratischer Anforderungen von zentraler Bedeutung. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil einer zeitgemäßen Kammerarbeit ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten, mitgliederorientierten Serviceangebots. Hierzu zählen insbesondere eine verlässliche, niedrigschwellig zugängliche und fachlich fundierte Rechtsberatung, ein praxisnahes und evidenzbasiertes Fort- und Weiterbildungsangebot sowie die zeitnahe Bereitstellung relevanter, praxisbezogener Informationen. Ergänzend ist eine zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit erforderlich, die sich konsequent an den Anliegen und Bedarfen der Kammermitglieder orientiert.
Finanzen
Auch die Finanzen der Psychotherapeutenkammer sind von gesamtgesellschaftlichen Entwicklungen beeinflusst. Um die Handlungsfähigkeit der Kammer für ihre Mitglieder trotz steigenden Kostendrucks und zunehmenden Verwaltungsaufwands zu sichern, setzen wir uns für eine nachhaltige Konsolidierung des Kammerhaushalts und der Beitragsstruktur ein. Sofern diese Konsolidierung Einsparungen erfordert, sollten diese in allen relevanten Ausgabenbereichen der Kammer geprüft und umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund bereits beschlossener sowie absehbarer finanzieller Einbußen im niedergelassenen Bereich ist eine Stabilisierung der Kammerfinanzen aus unserer Sicht unabdingbar.
Digitalisierung in der Psychotherapie
Wie nicht anders zu erwarten, hat die digitale Transformation auch Eingang in die psychotherapeutische Praxis gefunden und bestimmt mittlerweile viele Bereiche unserer Tätigkeit. Die digitalen Speicherung, Verarbeitung und Kommunikation von Informationen ist heute selbstverständlich und kann die Arbeit erleichtern. Niemand möchte ein digitales Praxisverwaltungsprogramm missen, ebenso wie eine elektronische Kommunikation. Die elektronische Patientenakte muss ihren Nutzen noch unter Beweis stellen. Digitale Anwendungen müssen störungsfrei ablaufen, keine Kosten verursachen, Zeit, die durch Störungen oder Pflege der Anwendungen verloren geht, muss vergütet werden. Digitale Anwendungen müssen stärker auf unsere Belange hin entwickelt werden, Stichwort digitale Antragstellung. Die ePA muss gerade im Hinblick auf psychotherapeutische Daten ein funktionales Berechtigungsmanagement und Datensicherheit gewährleisten. das Einstellen problematischer Daten sollte aus therapeutischen Gründen auch abgelehnt werden können. Auch für diese sozialrechtlichen Themen, sollten die Kammern ihren politischen Einfluss geltend machen.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGAn) sollen immer mehr psychotherapeutische Hilfe ergänzen oder ersetzen, dies oft bei fehlenden Wirksamkeitsnachweisen und fraglicher Datensicherheit. Trotzdem müssen wir uns mit diesen Apps im Alltag auseinandersetzen und dies im Rahmen einer Berufsordnung, die unter anderen Voraussetzungen entstanden ist. Hier ist die Kammer gefordert, die Berufsordnung zu aktualisieren, Aufklärungspflichten, Datensicherheit und Sorgfaltspflichten bei der Therapieüberwachung an die neue Situation anzupassen. Die KollegInnen müssen vor Haftungsrisiken geschützt werden. Die Verordnung von DIGA gehört in die Hand der Ärztin und der Psychotherapeutin.
Die Psychotherapie im Videoformat muss ebenfalls mit ihren Vor- und Nachteilen auf den Prüfstand gestellt werden, der Vorteil für die Versorgung besteht sicherlich im Abbau von Schwellen, birgt allerdings auch das Risiko von Einschränkungen der therapeutischen Möglichkeiten und Qualitätsverlusten.
Noch kaum abzusehen ist der Einfluss der künstlichen Intelligenz auf unsere heilkundliche Tätigkeit. Sie begegnet uns in vielen Formen, unterstützende, kollaborative oder autonome KI. Ihre Anwendung wird sicherlich nur schwer zu regulieren sein. Wir sehen die Aufgabe der Kammern deshalb eher in der umfassenden Aufklärung und Information über den potentiellen Nutzen und die Risiken der KI, sowie in der Bereitstellung von Trainings im Umgang mit KI.